
Neu im Jahr 2025: Die Geldleben-Themenmonate! Jeden Monat informieren wir euch auf unseren Kommunikationskanälen über ein ganz bestimmtes Thema.
Unser Thema im Februar: Die Alterspension. In diesem Blogbeitrag klären wir folgende Fragen:
- Wie wird die Pension berechnet?
- Was ist das Pensionskonto?
- Wann darf man in Pension gehen?
- Wie kann man für die Pension vorsorgen?
Hinweis: In diesem Blogbeitrag beziehen wir uns auf die gesetzliche Pensionsversicherung.
Wie wird die Pension berechnet?
Die Höhe der Pension hängt mit unserem Einkommen zusammen. Prinzipiell gilt: Wer mehr verdient, wird auch mehr Pension erhalten. Denn die Berechnung erfolgt folgendermaßen:
Wenn du einer Erwerbstätigkeit nachgehst, wandern jährlich 1,78 % deines Bruttoeinkommens auf dein Pensionskonto. Dort werden diese Beiträge (Teilgutschriften) gesammelt. Die Teilgutschriften werden zudem jedes Jahr aufgewertet, also an die durchschnittliche Entwicklung der Löhne und Gehälter angepasst.
Die Summe der Teilgutschriften ergibt die Gesamtgutschrift. Am Ende deines Erwerbslebens entspricht dies deinem Pensionsanspruch.


Gut zu wissen: Auch während du Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe beziehst, zahlst du in die Pensionsversicherung ein, wenn auch in geringerem Ausmaß. Wer geringfügig verdient, ist allerdings nicht automatisch pensionsversichert und muss sich selbst versichern, um weiterhin aufs Pensionskonto einzuzahlen.
Wie sieht es mit Kindererziehungszeiten aus?
Auch Zeiten der Elternkarenz werden auf die Pension angerechnet. Das funktioniert so: Pro Kind werden maximal vier Jahre (48 Monate) Versicherungszeit erworben. Für diese Zeit wandern 1,78 % einer gesetzlich festgelegten Beitragsgrundlage auf das Pensionskonto. Im Jahr 2025 beträgt die Beitragsgrundlage 2.300,10 €. Während der Karenz sammelst du also Teilgutschriften in einem Ausmaß, als würdest du 2.300,10 € brutto/Monat verdienen.
Die Kindererziehungszeiten werden demjenigen Elternteil angerechnet, der sich überwiegend um die Betreuung des Kindes kümmert.
Hinweis: Wenn du während der Kindererziehungszeiten mehr als geringfügig arbeitest, wird dein Einkommen zur oben genannten Beitragsgrundlage dazugerechnet und du erhältst damit höhere Gutschriften auf dein Pensionskonto.

Was ist das Pensionskonto?
Am Pensionskonto werden deine bisherigen Pensionsbeiträge gesammelt.
Um diese Beiträge zu sehen, kannst du dich online unter www.neuespensionskonto.at einloggen. Dazu brauchst du die ID Austria (früher Handy-Signatur), um dich zu identifizieren. Mit den Werten aus dem Pensionskonto kannst du berechnen, wie viel Pension dir am Ende deiner Erwerbstätigkeit ungefähr zustehen wird. Auf dieser Basis kannst du außerdem deine Pensionslücke – also den Unterschied zwischen deinem voraussichtlichen Erwerbseinkommen vor der Pension und deiner erwarteten Pensionshöhe – besser einschätzen. Außerdem kannst du überprüfen, ob alle Versicherungszeiten korrekt eingetragen wurden. Daher empfehlen wir dir, die ID Austria zu beantragen und dich mit dem Pensionskonto vertraut zu machen.
Wann darf man in Pension gehen?
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit du ohne Abschläge in Alterspension gehen darfst:

- Alter: Männer können derzeit ab 65 in Pension gehen. Für Frauen wird das Pensionsantrittsalter gerade schrittweise von 60 auf 65 Jahre angehoben. Frauen, die ab dem 01.07.1968 geboren sind, werden die ersten sein, die erst mit 65 Jahren in Pension gehen können.
- Versicherungszeit: Du musst 15 Jahre (180 Monate) Versicherungszeiten (also jene Zeiten, in der du auf dein Pensionskonto eingezahlt hast) aufweisen können. Sieben Jahre davon musst du erwerbstätig gewesen sein. Für die restlichen Versicherungszeiten gelten auch Kindererziehungszeiten, Arbeitslosigkeit, Umschulung etc.
Wie kann man für die Pension vorsorgen?
Auch wenn es vielen jungen Leuten noch zu früh erscheint: Es ergibt tatsächlich bereits ab dem ersten Job Sinn, sich mit der eigenen Pension zu beschäftigen.
Unser Pensionssystem birgt nämlich einige Risiken: Wer mehr unbezahlte Arbeit leistet, Lücken im Erwerbsleben aufweist oder Teilzeit arbeitet, erhält weniger Pension. In Österreich sind davon insbesondere Frauen betroffen, denn sie stecken im Arbeitsleben aufgrund von Pflege- und Betreuungsverpflichtungen häufiger zurück als Männer. Das rächt sich spätestens in der Pension.
Die gute Nachricht: Es gibt (nicht nur für Frauen) einige Möglichkeiten, schon früh etwas für die eigene Pension zu tun. Hier ein paar Tipps:
- Achte darauf, die Lücken im Erwerbsleben möglichst kurz zu halten.
- Teile dir Kinderbetreuung und Karenzzeiten mit deiner Partnerin/deinem Partner.
- Wenn du Kinder hast: Vereinbare Pensionssplitting mit dem anderen Elternteil.
- Vielleicht kannst du mehr Stunden arbeiten und/oder eine Gehaltserhöhung anregen.
- Nutze langfristige Anlagemöglichkeiten am Kapitalmarkt (Anleihen, Fonds, ETFs) für deine Pensionsvorsorge (aber informiere dich zuvor ausreichend über die Funktionsweise dieser Anlageklassen).
- Nutze die Möglichkeit der freiwilligen Höherversicherung

Wir hoffen, dieser kurze Einblick hat dir geholfen, die Alterspension besser zu verstehen. Wenn du mehr wissen willst, empfehlen wir dir unseren Workshop Das Sparbuch hat ausgedient? Wie wir sinnvoll sparen. In diesem Workshop beschäftigen wir uns mit verschiedenen Sparformen und dem Thema Altersvorsorge. Wann dieser Workshop stattfindet, kannst du unserem Workshop-Kalender entnehmen.
Bei weiteren Fragen vereinbare gerne einen kostenlosen Beratungstermin!
Quellen:
- Pensionsversicherungsanstalt https://www.pv.at/web/pension/pension-leicht-erklaert
- Sozialministerium https://www.sozialministerium.at/Services/Leichter-Lesen/Soziales/Pensionsarten/Alterspension.html
- Pensionskonto www.neuespensionskonto.at