Was ist eigentlich die Arbeitnehmer*innenveranlagung?

Hast du schon mal von der Arbeitnehmer*innenveranlagung (ANV) gehört?

Wenn du in Österreich arbeitest, zahlst du normalerweise Steuern von deinem Lohn. Aber manchmal zahlst du vielleicht zu viel Steuern oder es gibt bestimmte Ausgaben, für die du eine Steuerrückerstattung bekommen könntest. Hier kommt die Arbeitnehmer*innenveranlagung ins Spiel.

Warum gibt es die ANV?

Bei der Berechnung der Lohnsteuer gehen Arbeitgeber*innen davon aus, dass du das gesamte Jahr über genau gleich viel verdienst. Aber manchmal ändert sich dein Gehalt während des Jahres, zum Beispiel wenn du den Job wechselst oder eine Gehaltserhöhung bekommst. In solchen Fällen wird die Steuer neu berechnet und dein Gehalt entsprechend anders besteuert.

Durch diese Neuberechnung der Steuer bekommst du in den meisten Fällen Geld zurück.
Das nennt man Lohnsteuerausgleich oder ANV.

Was bringt mir die ANV?

In diesen Fällen kann eine Arbeitnehmer*innenveranlagung zum Beispiel sinnvoll sein:

  1. Steuererstattung: Wenn du zu viel Steuern bezahlt hast, kannst du eine Rückerstattung bekommen.
  2. Abzüge: Es gibt bestimmte Ausgaben, die du von deinen Steuern abziehen kannst, wie zum Beispiel Ausgaben für Pendeln zur Arbeit oder bestimmte Versicherungen.
  3. Familienförderung: Wenn du Kinder hast, könntest du bestimmte Förderungen oder Steuervorteile beanspruchen.
  4. Weitere Einkommensquellen: Wenn du neben deinem Hauptjob noch andere Einkünfte hast, wie zum Beispiel einen zusätzlichen freien Dienstvertrag, musst du diese möglicherweise in deiner Steuererklärung angeben.


Außerdem kannst du auch andere Ausgaben angeben, zum Beispiel für Gesundheitskosten oder Weiterbildungen, die bei der normalen Steuerberechnung nicht berücksichtigt wurden.

Wann und wo mache ich die ANV?

Du kannst entweder online über das FinanzOnline-Portal des österreichischen Finanzministeriums eine Arbeitnehmer*innenveranlagung einreichen oder du gehst persönlich zu einem Finanzamt.

Es ist wichtig zu beachten, dass es eine Frist für die Einreichung der ANV gibt: Sobald dein Lohnzettel beim Finanzamt angekommen ist (Frist bis Ende Februar des Folgejahres), kannst du deine ANV rückwirkend einreichen.

  • Ab 01.03.2024 kannst du beispielsweise deine ANV für das Jahr 2023 einreichen.
  • Die freiwillige ANV kannst du fünf Jahre rückwirkend durchführen, d.h. aktuell kannst du die ANV für die Jahre 2019 bis 2023 einreichen.

Wo bekomme ich weitere Informationen?

threedo-zeigt-groß@4x

Bildung & Beratung Geldleben bietet in regelmäßigen Abständen kostenlose Online-Workshops zum Thema ANV an. Wirf dazu einen Blick in unser Veranstaltungsprogramm!

Wir hoffen, dieser kurze Einblick hat dir geholfen, mehr über die ANV in Österreich zu erfahren. Es könnte sich lohnen, sich damit näher zu befassen und zu prüfen, ob du möglicherweise Geld zurückbekommst.

Bei weiteren Fragen vereinbare gerne einen kostenlosen Beratungstermin!

Picture of Team Geldleben

Team Geldleben

Newsletter

Um auf dem Laufenden zu bleiben, kannst du dich hier für unseren Newsletter anmelden: